Grundsätzlich findet auch bei Schnee und Eis Unterricht statt. Ob Kindern der Schulweg bei winterlichen Straßenverhältnissen zugemutet werden kann, liegt alleine im Ermessen der Eltern. Wenn Sie Ihr Kind zuhause lassen oder der Bus morgens nicht kommt, genügt es am nächsten Schultag eine schriftliche Entschuldigung mitzugeben. Wenn über 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler witterungsbedingt fehlen, kann es sein, dass an diesem Tag Unterrichtsgruppen zusammengefasst werden.
Hitzefrei gibt es an saarländischen Schulen grundsätzlich nicht. Bei hohen Temperaturen sollen nach der vierten Stunde keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an solchen Tagen den Unterricht nach draußen zu verlegen oder im Wald spazieren zu gehen.
Ja, an unserer Schule kann man Abitur machen.
Aktuell werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 am Standort Türkismühle unterrichtet, bleiben aber weiterhin Schüler unserer Schule. Der Unterricht wird auch durch Lehrer unserer Schule, welche die Schülerinnen und Schüler bereits kennen, abgedeckt. Der Vorteil dieser Kooperation besteht darin, dass es breite Möglichkeiten bei der Kurswahl gibt.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 dürfen an unserer Schule nur während des offiziellen Anmeldezeitraums angemeldet werden. Dieser findet im Schuljahr 2017/2018 vom 21. Februar bis zum 27. Februar 2018 statt.
Wechsel von anderen Gemeinschaftsschulen oder vom Gymnasium an unsere Schule sind zum Ende jedes Schulhalbjahres je nach vorhandener Kapazität möglich. Beachten Sie bitte, dass wir in der Regel in allen Klassenstufen bis zur Kapazitätsgrenze belegt sind. In solchen Fällen ist die Aufnahme in eine Warteliste möglich - wir informieren Sie dann, sobald ein Platz frei wird.
Beurlaubungen bis zu drei Schultagen im Monat darf der Klassenlehrer genehmigen. Beurlaubungen bis zu zwei Wochen pro Quartal dürfen vom Schulleiter genehmigt werden. Für längere Beurlaubungen ist die Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Ein Formular, das für den Beurlaubungsantrag genutzt werden kann, finden Sie auf der Homepage unter "Service - Formulare". Dem Formular ist ein geeigneter Nachweis (z. B. Aufnahmebestätigung einer Klinik, Einladung eines Sportverbands zu einer Veranstaltung, ...) beizufügen.
Unmittelbar vor und nach Ferien ist eine Beurlaubung in der Regel nicht möglich! Auch Argumente wie "Wir haben keinen früheren/späteren Flug bekommen" oder "Wir haben uns beim Buchen im Termin geirrt" dürfen von uns nicht als Grund akzeptiert werden!